Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Calama
Fassung vom 19. Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Bestellungen, Serienversände und die Nutzung der Online-Dienste von Calama. Eine kundenseitige API-Anbindung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus. Teil B enthält die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung und gilt zusätzlich, wenn Geschäftskunden Calama Personendaten ihrer Empfänger übermitteln.
Teil A Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter sind Noel Staub und Gabriel Mettler, gemeinsam auftretend als Calama by Noel Staub und Gabriel Mettler (nachfolgend «Calama»). Postadresse: Calama, c/o Noel Staub, Fabrikgasse 11, 8810 Horgen. Kontakt: info@calama.ch.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Calama und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundschaft»). Calama richtet sein Angebot hauptsächlich an Unternehmen und andere geschäftlich handelnde Personen. Nimmt Calama Bestellungen von Privatpersonen an, gelten diese AGB ebenfalls. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Calama ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2 Leistungen von Calama
Calama bietet die Gestaltung, Personalisierung, Produktion und den Versand von Karten und vergleichbaren Druckerzeugnissen an. Aufträge können insbesondere als Einzelprojekt, Serien- oder Massenversand, über die Online-Plattform oder über eine technische Schnittstelle («API») erteilt werden.
Calama bietet kein Abonnement an. Abgerechnet werden die tatsächlich bestellten oder ausgelösten Leistungen nach dem jeweils anwendbaren Einzel- oder Staffelpreis.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung, Bestellung, Produktbeschreibung, API-Dokumentation oder einer individuellen Vereinbarung.
3 Vertragsschluss
Darstellungen von Leistungen und Preisen auf der Website oder in anderen Unterlagen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Calama die Bestellung bestätigt, mit deren Ausführung beginnt oder die Bestellung über die Online-Plattform oder API verbindlich entgegennimmt.
Individuelle Offerten können innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsfrist angenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist Calama nicht mehr an die Offerte gebunden.
Die Kundschaft prüft vor der verbindlichen Übermittlung insbesondere Empfängeradressen, Namen, Texte, Motive, Mengen, Versandtermine und Produkteigenschaften.
4 Preise und Staffelpreise
Es gelten die bei der Bestellung angezeigten, offerierten oder individuell vereinbarten Preise. Staffelpreise richten sich nach der Menge des jeweiligen Auftrags. Mengen aus verschiedenen Aufträgen werden nur zusammengezählt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Solange Calama nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen oder erhoben. Versandkosten und weitere Gebühren werden vor der verbindlichen Bestellung ausgewiesen oder in der Offerte genannt.
Bei offensichtlichen Preis- oder Berechnungsfehlern darf Calama die Bestellung berichtigen oder ablehnen. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet, sofern die Kundschaft die berichtigte Bestellung nicht annimmt.
5 Zahlung und Bonitätsprüfung
Standardmässig erfolgt die Zahlung per Vorauskasse oder über eine im Bestellprozess angebotene Zahlungsmethode von Stripe. Bei Stripe-Zahlungen wird der Betrag während des Bestellvorgangs autorisiert oder eingezogen.
Je nach Verfügbarkeit können über Stripe insbesondere Kreditkarte, TWINT oder Klarna angeboten werden. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstes gelten.
Der Kauf auf Rechnung wird nur nach manueller Freigabe angeboten. Die Rechnung wird bei der Bestellung ausgestellt; die Produktion kann anschliessend beginnen. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Calama kann gesetzliche Verzugszinsen und nachgewiesenen, gesetzlich ersatzfähigen weiteren Verzugsschaden verlangen.
Bei überfälligen Forderungen darf Calama noch nicht ausgeführte Aufträge zurückhalten und Online- oder API-Zugänge vorübergehend sperren.
6 Druckdaten und Produktionsfreigabe
Die Kundschaft ist für die Richtigkeit, Qualität und rechtliche Zulässigkeit der von ihr gelieferten Texte, Bilder, Logos, Adressen und sonstigen Inhalte verantwortlich.
Eine erteilte Druck- oder Produktionsfreigabe ist verbindlich. Fehler in freigegebenen Daten oder Vorlagen begründen keinen Mangel der Leistung von Calama.
Geringfügige branchenübliche Abweichungen bei Farbe, Papier, Schnitt, Format, Positionierung und Verarbeitung stellen keinen Mangel dar, soweit die gewöhnliche Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Calama darf offensichtlich fehlerhafte oder technisch ungeeignete Daten zurückweisen und korrigierte Daten verlangen. Eine allgemeine inhaltliche Prüfungspflicht besteht nicht.
7 Online-Zugang und API
Zugangsdaten und API-Schlüssel sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Die Kundschaft schützt ihre Zugangsdaten und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich. Die Verantwortlichkeit für unbefugte Bestellungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Kundschaft ist für ihre technische Anbindung, die übermittelten Daten und die von ihr eingerichteten Automatisierungen verantwortlich. Ein Verdacht auf Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten ist Calama unverzüglich mitzuteilen.
Calama darf die Plattform und API weiterentwickeln. Änderungen, die Anpassungen bei der Kundschaft erfordern, werden nach Möglichkeit mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
8 Änderungen und Stornierungen
Änderungs- und Stornierungswünsche sind Calama so früh wie möglich mitzuteilen.
Sobald ein Auftrag für die Produktion freigegeben, an den Produktionspartner übermittelt, produziert oder versendet wurde, besteht kein Anspruch mehr auf Änderung oder Stornierung.
Kann ein Auftrag noch gestoppt werden, darf Calama die bis dahin entstandenen Aufwendungen berechnen.
Personalisierte oder nach Kundenspezifikation hergestellte Produkte können nicht wegen Nichtgefallens zurückgegeben werden. Zwingende gesetzliche Rechte bei mangelhaften Leistungen bleiben vorbehalten.
9 Produktion und Lieferung
Produktions- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn Calama sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat. Fristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Daten und Freigaben vorliegen und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
Verzögerungen durch Post- und Versanddienstleister, Produktionspartner, höhere Gewalt, technische Störungen, behördliche Massnahmen oder andere nicht von Calama zu vertretende Umstände verlängern die Frist angemessen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie der Kundschaft zumutbar sind.
10 Versand und unzustellbare Sendungen
Der Versand erfolgt an die von der Kundschaft übermittelten Adressen. Calama haftet nicht für Verzögerungen, Rücksendungen oder Fehlzustellungen infolge unvollständiger, unrichtiger oder veralteter Angaben.
Eine erneute Produktion oder ein erneuter Versand aufgrund fehlerhafter Kundendaten wird zusätzlich berechnet.
Bei Geschäftskunden geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit der Übergabe an das Transportunternehmen über. Zwingende Vorschriften für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
11 Pflichten der Kundschaft
Die Kundschaft übermittelt nur richtige und ausreichend aktuelle Angaben und keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte.
Sie sichert zu, über die erforderlichen Rechte an übermittelten Texten, Bildern, Marken und sonstigen Inhalten zu verfügen.
Personendaten dürfen nur übermittelt werden, wenn ihre Bearbeitung und Verwendung für den vorgesehenen Versand rechtmässig ist. Die Kundschaft erfüllt die gegenüber betroffenen Personen bestehenden Informationspflichten.
Calama darf Aufträge ablehnen oder stoppen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder missbräuchliche Verwendung bestehen.
12 Datenschutz
Calama bearbeitet Personendaten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und gemäss der separaten Datenschutzerklärung.
Bei Daten der Kundschaft, ihrer Mitarbeitenden, Kontaktpersonen und Rechnungsempfänger handelt Calama grundsätzlich als Verantwortlicher.
Übermittelt eine Geschäftskundin oder ein Geschäftskunde Daten eigener Kunden oder anderer Empfänger zur Produktion und zum Versand, bearbeitet Calama diese grundsätzlich im Auftrag. In diesem Fall gilt zusätzlich Teil B dieser AGB.
Die Kundschaft bleibt für die Rechtmässigkeit der Erhebung, Übermittlung und vorgesehenen Verwendung der Empfängerdaten verantwortlich.
13 Rechte an Software und Inhalten
Alle Rechte an der Marke Calama, der Plattform, der API, Software, Dokumentation, Gestaltung und den von Calama geschaffenen Inhalten verbleiben bei Calama oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Die Kundschaft erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Systeme im vereinbarten Umfang zu verwenden.
An von der Kundschaft gelieferten Inhalten verbleiben die Rechte bei der Kundschaft oder den jeweiligen Rechteinhabern. Die Kundschaft räumt Calama und den beigezogenen Partnern die für Produktion, Versand und Auftragsabwicklung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Namen, Marken oder Arbeitsergebnisse der Kundschaft verwendet Calama nur mit deren Einwilligung als Referenz.
14 Prüfung und Mängel
Geschäftskunden prüfen gelieferte Produkte zeitnah und melden erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen unter Angabe der Auftragsnummer und mit geeigneter Dokumentation. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu melden.
Bei berechtigten Beanstandungen kann Calama nach eigener Wahl nachbessern, Ersatz liefern oder den betroffenen Preis angemessen reduzieren oder erstatten.
Für Privatkundinnen und Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die vorstehenden Meldefristen schränken solche Rechte nicht ein.
15 Haftung
Calama haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Calama nur für unmittelbare Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Gegenüber Geschäftskunden ist diese Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den für den schadenverursachenden Auftrag bezahlten Betrag begrenzt. Bei fortlaufender API-Nutzung gilt höchstens der während der letzten zwölf Monate an Calama bezahlte Betrag.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechungen, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter, ausgeschlossen.
Calama haftet nicht für Fehler oder Schäden, die durch Kundendaten, freigegebene Druckdaten, Systeme der Kundschaft, unbefugte Nutzung von Zugangsdaten oder nicht von Calama beherrschbare Dienste Dritter verursacht werden.
Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
16 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
17 Änderungen dieser AGB
Calama kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Bestellungen ändern. Massgebend ist die beim Abschluss des jeweiligen Auftrags gültige Fassung.
Bei einer laufenden Plattform- oder API-Beziehung teilt Calama wesentliche Änderungen mit angemessener Vorlaufzeit mit. Bereits abgeschlossene Aufträge bleiben grundsätzlich nach der beim Vertragsschluss geltenden Fassung zu beurteilen.
18 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts.
Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden sind die zuständigen Gerichte in Horgen, Kanton Zürich, ausschliesslich zuständig. Für Privatkundinnen und Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
Teil B Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung
19 Anwendungsbereich und Rollen
Dieser Teil B gilt, wenn eine Geschäftskundin oder ein Geschäftskunde Calama Personendaten eigener Kunden, Mitarbeitender, Geschäftspartner oder anderer Empfänger übermittelt und Calama diese Daten zur Erfüllung des Auftrags bearbeitet.
Die Kundschaft ist Verantwortliche und Calama Auftragsbearbeiterin. Soweit die Kundschaft ihrerseits als Auftragsbearbeiterin handelt, verarbeitet Calama die Daten als weitere Auftragsbearbeiterin.
Dieser Teil B bildet zusammen mit Teil A einen Vertrag über die Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG und, soweit anwendbar, Art. 28 DSGVO.
20 Gegenstand und Dauer
Gegenstand sind Personalisierung, Produktion, Qualitätskontrolle, Adressierung und Versand von Karten sowie die Bereitstellung der Plattform und API.
Die Bearbeitung dauert während der Geschäftsbeziehung und für den jeweiligen Auftrag bis zur Löschung nach Ziffer 27. Gesetzlich erforderliche Aufbewahrungen bleiben vorbehalten.
21 Art, Zweck und Datenkategorien
Calama erhebt, übermittelt, speichert, ordnet, personalisiert, stellt für die Produktion bereit, protokolliert und löscht Personendaten ausschliesslich zur Ausführung der beauftragten Leistungen.
Betroffen sein können Kunden, Mitarbeitende, Geschäftspartner und sonstige Empfänger der Kundschaft.
Bearbeitet werden können insbesondere Namen, Unternehmen, Funktion, Postadresse, E-Mail-Adresse, Anrede, Kartentext, Bilder, Gestaltungsdaten, Bestell- und Versandinformationen sowie technische Identifikatoren.
Besonders schützenswerte Personendaten dürfen nur nach vorgängiger ausdrücklicher Vereinbarung übermittelt werden.
22 Weisungen
Calama bearbeitet die Daten nur aufgrund dokumentierter Weisungen der Kundschaft. Als Weisungen gelten insbesondere die Bestellung, API-Aufrufe, Einstellungen in der Plattform und schriftliche Mitteilungen.
Hält Calama eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert Calama die Kundschaft und kann die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
Zusätzliche, nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasste Weisungen können nach Aufwand berechnet werden.
23 Vertraulichkeit und Zugriff
Calama gewährt nur Personen Zugriff, die ihn zur Leistungserbringung benötigen. Diese Personen werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet und über Datenschutz und Informationssicherheit instruiert.
Zugriffsrechte werden nach dem Grundsatz der geringsten erforderlichen Berechtigung vergeben und regelmässig überprüft.
24 Datensicherheit
Calama trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen entsprechend dem Risiko. Dazu gehören insbesondere verschlüsselte Übertragung, Zugriffskontrollen, sichere Authentisierung, Protokollierung, Datensicherungen, Berechtigungskonzepte, Aktualisierungsprozesse und Verfahren zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
Calama darf die Massnahmen weiterentwickeln, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht wesentlich reduziert wird.
25 Unterauftragsbearbeiter
Die Kundschaft erteilt Calama mit der vertraglichen Einbeziehung dieses Teils B die allgemeine Genehmigung, die nachfolgend bezeichneten Unterauftragsbearbeiter für die genannten Leistungen einzusetzen. Dieser Teil B wird der Kundschaft vor der ersten Übermittlung von Empfängerdaten und vor der Erstellung personenbezogener Vorschauen zur Verfügung gestellt.
Infomaniak Network SA
Infomaniak Network SA, Rue Eugène-Marziano 25, 1227 Les Acacias GE, Schweiz, betreibt die Infrastruktur für die Webanwendung in der Schweiz. Dabei werden technische Zugriffs- und Protokolldaten sowie Kunden-, Empfänger-, Karten- und Bestellinformationen bearbeitet, soweit diese bei der serverseitigen Verarbeitung der Anwendung anfallen. Die Supabase-Datenbank und Dateiablage sind davon getrennte Dienste.
Supabase Cloud
Supabase Pte. Ltd., Singapur, stellt die Cloud-Datenbank, Benutzeranmeldung und Dateiablage bereit. Bearbeitet werden Benutzerkonten, Profile, Empfängeradressen, Karteninhalte und Bilder, Bestellentwürfe, Bestellinformationen, Rechnungs- und Zahlungsstatus sowie technische Kennungen und Protokolldaten. Die primäre Projektregion ist Frankfurt, Deutschland (eu-central-1). Ergänzende Bearbeitungen für Betrieb und Support können insbesondere in Singapur und den USA erfolgen, unter anderem durch Supabase, Inc. Die Auslandübermittlungen unterliegen Ziffer 26.
Lightr B V
Lightr B.V., Zwolleweg 29, 3771 NR Barneveld, Niederlande, übernimmt Vorschauen, Personalisierung, Produktion, Qualitätskontrolle, Adressierung und Verpackung der Karten sowie die gebündelte Lieferung an Calama. Bearbeitet werden die dafür erforderlichen Empfängernamen, Postadressen, Anreden, Kartentexte, Bilder und Gestaltungsdaten, Auftragskennungen sowie Produktions- und Versandinformationen. Die Produktion erfolgt in den Niederlanden. Daten können bereits für eine Vorschau vor Abschluss einer Bestellung übermittelt werden. Die postalische Aufgabe an die Endempfänger erfolgt anschliessend durch Calama in der Schweiz.
Vertragliche Verpflichtungen und Änderungen
Calama verpflichtet die Unterauftragsbearbeiter vertraglich zu einem angemessenen Datenschutz und bleibt für die Erfüllung der eigenen Pflichten verantwortlich. Weitere von diesen Anbietern eingesetzte Auftragsbearbeiter werden nur im Rahmen einer entsprechenden Genehmigung und unter gleichwertigen Datenschutzpflichten beigezogen. Calama stellt der Kundschaft auf Anfrage die für ihre Prüfung erforderlichen ergänzenden Informationen zu diesen Dienstleistern und deren Bearbeitungsstaaten zur Verfügung. Neue Bearbeitungsstaaten werden vor Beginn der betreffenden Bearbeitung mitgeteilt.
Calama informiert betroffene Geschäftskunden mindestens 30 Tage vor dem Einsatz eines neuen oder ersetzenden Unterauftragsbearbeiters. Die Kundschaft kann innerhalb dieser Frist aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen unter info@calama.ch widersprechen. Können die Parteien keine angemessene Lösung finden, kann die betroffene Leistung beendet werden.
Post- und Transportdienste erhalten die für die Beförderung erforderlichen Angaben. Soweit sie in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung handeln, sind sie keine Unterauftragsbearbeiter. Stripe und Resend fallen nicht unter die vorstehende Genehmigung, soweit sie ausschliesslich eigene Kunden-, Zahlungs- und Rechnungsdaten von Calama und keine im Kundenauftrag übermittelten Empfängerinformationen bearbeiten. Diese Bearbeitungen sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
26 Bearbeitung im Ausland
Die Webanwendung wird bei Infomaniak in der Schweiz betrieben. Für Datenbank, Benutzeranmeldung und Dateiablage nutzt Calama Supabase Cloud. Primäre Projektregion: Frankfurt, Deutschland (eu-central-1). Ergänzende Bearbeitungen, insbesondere für Support und Betrieb, können in Singapur und den USA erfolgen. Die Unterauftragsbearbeiter und ihre Bearbeitungsstaaten sind in Ziffer 25 beschrieben. Änderungen werden nach dem dort geregelten Verfahren mitgeteilt.
Für Vorschau, Personalisierung, Produktion und Qualitätskontrolle werden erforderliche Daten an einen Produktionspartner in den Niederlanden übermittelt. Dieser liefert die produzierten Karten gebündelt an Calama; Calama übernimmt die postalische Aufgabe in der Schweiz. Für weitere Bearbeitungsorte gilt das Informations- und Genehmigungsverfahren nach Ziffer 25.
Bei Übermittlungen in Staaten ohne anerkannt angemessenes Datenschutzniveau stellt Calama geeignete Garantien sicher, insbesondere anerkannte Standardvertragsklauseln und erforderliche ergänzende Massnahmen.
27 Aufbewahrung und Löschung
Calama bewahrt die von der Kundschaft gelieferten Empfängerdaten, Karteninhalte und Entwürfe nur auf, solange sie für den Auftrag oder vereinbarte Funktionen erforderlich sind. Nach Wegfall dieser Zwecke werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Auf dokumentierte Weisung der Kundschaft erfolgt die Löschung früher, sobald die Daten für die beauftragte Leistung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Erforderliche Rechnungsbelege werden getrennt aufbewahrt. Sicherungskopien werden im vereinbarten Rotationszyklus überschrieben; eine Wiederherstellung führt zur erneuten Umsetzung der Löschweisung.
Für den Produktionspartner wird eine operative Löschfrist von höchstens 30 Kalendertagen nach Übergabe der produzierten Karten an den Versanddienst für die Lieferung an Calama vereinbart. Für Vorschauen ohne Bestellung, abgebrochene Aufträge und Sicherungskopien gelten die im Partnervertrag festgelegten Fristen. Calama stellt die vertragliche Bindung des Partners vor Beginn der Auftragsbearbeitung sicher.
Nach Beendigung der Auftragsbearbeitung löscht oder gibt Calama verbleibende Daten nach Wahl der Kundschaft zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
28 Unterstützung und Betroffenenrechte
Calama unterstützt die Kundschaft im angemessenen Umfang bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenherausgabe, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Anfragen von Behörden.
Anfragen betroffener Personen, die sich auf eine Auftragsbearbeitung beziehen, leitet Calama grundsätzlich an die Kundschaft weiter und beantwortet sie nicht ohne Weisung, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
Unterstützung, die über den üblichen Leistungsumfang hinausgeht, kann nach vorgängiger Information nach Aufwand berechnet werden.
29 Verletzungen der Datensicherheit
Calama informiert die Kundschaft ohne unangemessene Verzögerung über bekannt gewordene Verletzungen der Datensicherheit, die deren Daten betreffen.
Calama stellt die verfügbaren Informationen über Art, Umfang, mögliche Folgen und ergriffene Massnahmen bereit und unterstützt die Kundschaft bei gesetzlichen Melde- und Informationspflichten.
30 Nachweise und Kontrollen
Calama stellt auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die zur Prüfung der Einhaltung dieses Teils B erforderlich sind.
Vorrangig werden geeignete Dokumentationen, Prüfberichte oder Sicherheitsnachweise verwendet. Bestehen begründete Zweifel oder liegt ein erheblicher Sicherheitsvorfall vor, kann die Kundschaft nach angemessener Vorankündigung eine Prüfung durch eine unabhängige, zur Vertraulichkeit verpflichtete Stelle verlangen.
Kontrollen dürfen den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und die Rechte anderer Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen. Verursacht die Kundschaft ohne begründeten Anlass erheblichen Zusatzaufwand, kann dieser nach vorgängiger Mitteilung berechnet werden.
31 Rangfolge
Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Fragen geht Teil B dem Teil A vor. Individuell abgeschlossene Datenschutzvereinbarungen gehen Teil B vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.